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Gehaltsrechner Selbstständigerwerbende - Schweiz 2026

Kostenloser Gehaltsrechner Selbstständigerwerbende für Schweiz (2026). Brutto-Netto berechnen: Lohnsteuer, Sozialabgaben und Nettogehalt. Bildungsmodell, keine Steuerberatung.

Methodik & Quellen

Methodik - Schweiz (2026)

Bildungsmodell - keine Quellensteuertabelle, keine amtliche Steuerveranlagung, keine Steuerberatung.

Standard: Kanton Zürich und Gemeinde Stadt Zürich. Kantons- und Gemeindesteuern unterscheiden sich in der Schweiz erheblich - derselbe Lohn kann in einem anderen Kanton zu einem deutlich anderen Nettolohn führen. Eine Kantonsauswahl ist geplant; vorerst verwenden alle Ergebnisse Zürich.

Angestellte (Arbeitsvertrag)

  • AHV/IV/EO (Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung): 5.3% des Bruttolohns, ohne Obergrenze. Der Arbeitgeber zahlt weitere 5.3% (insgesamt 10.6%).
  • ALV (Arbeitslosenversicherung): 1.1% des Bruttolohns bis CHF 148'200 pro Jahr (CHF 12'350 pro Monat); der Arbeitgeber zahlt gleich viel. Das frühere Solidaritätsprozent oberhalb der Grenze wurde 2023 abgeschafft und gilt 2026 nicht.
  • NBU (Nichtberufsunfallversicherung): vom Arbeitnehmer bezahlt, die Prämie legt jedoch der Versicherer des Arbeitgebers fest, typischerweise etwa 1-2% des versicherten Lohns (begrenzt auf CHF 148'200). Der Rechner verwendet einen Näherungswert von 1% als Standard und lässt sich abschalten.
  • BVG (berufliche Vorsorge, 2. Säule): altersabhängige Altersgutschriften von 7% (25-34), 10% (35-44, Standard), 15% (45-54) oder 18% (55-65) auf den koordinierten Lohn: Brutto begrenzt auf CHF 90'720 minus Koordinationsabzug von CHF 26'460 (minimaler koordinierter Lohn CHF 3'780), und nur wenn der Bruttolohn die Eintrittsschwelle von CHF 22'680 erreicht. Das Modell nimmt eine 50/50-Aufteilung an, der Arbeitnehmer zahlt also die Hälfte. Risiko- und Verwaltungsprämien werden nicht modelliert.
  • Direkte Bundessteuer, Tarif für Alleinstehende 2026: steuerfrei bis CHF 15'300, progressive Grenzsteuerstufen bis 13.2% und pauschal 11.5% auf das gesamte steuerbare Einkommen über CHF 794'100. Bundessteuerbeträge unter CHF 25 werden nicht erhoben. PROVISORISCH: Verwendet werden die publizierten Eckwerte 2026; die Zwischenstufen sind aus dem offiziellen Tarif 2025 mit der angekündigten Teuerungsanpassung von +0.1% geschätzt (im schlechtesten Fall einige Franken Abweichung).
  • Kantons- und Gemeindesteuer (Zürich): Der Zürcher Grundtarif 2026 ergibt die einfache Staatssteuer, multipliziert mit dem kantonalen Steuerfuss von 95% plus dem Gemeindesteuerfuss der Stadt Zürich von 119% (zusammen 214%, 2026).
  • Kirchensteuer: optional und standardmäßig aus; bei Aktivierung angenähert als 10% der einfachen Staatssteuer (die tatsächlichen Sätze hängen von Konfession und Gemeinde ab).
  • Steuerbares Einkommen = Bruttolohn minus Arbeitnehmer-Sozialbeiträge, minus Berufskostenpauschale (3% des Nettolohns, mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000), minus ein Standardabzug für Versicherungsprämien (alleinstehend mit Vorsorgebeiträgen: CHF 1'800 Bund, CHF 2'900 Zürich - eine Vereinfachung der tatsächlichen Abzugsregeln).
  • Arbeitgeberkosten-Ansicht: Arbeitgeberhälften von AHV/IV/EO (5.3%) und ALV (1.1% begrenzt), die BVG-Arbeitgeberhälfte sowie näherungsweise reine Arbeitgeberprämien: FAK-Familienausgleichskasse (etwa 1-2%, das Modell verwendet 1.2%) und UVG-Berufsunfallversicherung (branchenabhängig, das Modell verwendet 0.2% begrenzt).
  • Nicht abgedeckt: Verheirateten- und Elterntarife, Quellensteuer für ausländische Arbeitskräfte ohne C-Bewilligung, Vermögenssteuer, die Personalsteuer (CHF 24), die Behandlung des 13. Monatslohns (Jahresbrutto geteilt durch 12 eingeben), Säule 3a, Pendler-, Verpflegungs-, Kinderbetreuungs- und andere effektive Abzüge sowie BVG-Risiko-/Verwaltungsprämien.

Quellen: ESTV - Steuertarife zur direkten Bundessteuer, AHV/IV-Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge, SECO - Arbeitslosenversicherung (ALV), BSV - Kennzahlen der beruflichen Vorsorge (BVG), Kanton Zürich - Tarifverfügung ab Steuerperiode 2026 (ZStB 34.1), Kanton Zürich - aktuelle Gemeindesteuerfüsse.

Selbstständigerwerbende

  • Geschäftsgewinn netto = Einnahmen minus Ausgaben; die Einkommenssteuer nutzt dasselbe Tarifmodell für Alleinstehende (Bund + Kanton/Gemeinde Zürich) wie der Angestellten-Rechner.
  • AHV/IV/EO zum Selbstständigen-Satz: Die vollen 10.0% gelten ab CHF 60'500 Jahreseinkommen; darunter beginnt eine sinkende Beitragsskala bei 5.371% (zwischen CHF 10'100 und CHF 17'600); unter CHF 10'100 gilt der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr. NÄHERUNG: Die offizielle Skala ist eine Stufentabelle; der Rechner interpoliert linear und wendet den Satz direkt auf den Gewinn an statt auf die offizielle iterative Basis.
  • Keine Arbeitslosenversicherung (ALV): Selbstständige können dem System nicht beitreten.
  • Kein BVG-Obligatorium: Die 2. Säule ist für Selbstständige freiwillig (dafür besteht ein größerer Säule-3a-Spielraum); auch die Unfallversicherung liegt in eigener Verantwortung. Beides wird nicht modelliert.
  • Die Berufskostenpauschale entfällt (Geschäftsausgaben sind bereits vom Umsatz abgezogen); der Standardabzug für Versicherungsprämien bleibt bestehen.
  • Nicht abgedeckt: MwSt., juristische Rechtsformen (GmbH/AG mit Lohn), Quellensteuer, Vermögenssteuer, Säule 3a und der AHV-Verwaltungskostenbeitrag (bis etwa 5% der Beiträge).

AHV/IV-Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbstständigerwerbenden, ESTV - Steuertarife zur direkten Bundessteuer.