
hilfebedürftige Menschen zu unterstützen und für ihr Wohlergehen zu sorgen
abgeschlossene, dreijährige Ausbildung als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger, als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger oder als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann







